§ 7 Nachweis der Schadstoffklasse
Stand: 07.12.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/7#abs-1 (1) Der Nachweis der Schadstoffklasse kann insbesondere erbracht werden durch Vorlage
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/7#abs-2 (2) Bei einem mautpflichtigen Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist und für das keine der in Absatz 1 genannten Bescheinigungen oder widersprüchliche Unterlagen vorgelegt werden, wird vermutet, dass das Fahrzeug der folgenden Schadstoffklasse angehört:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/7#abs-3 (3) Ergeben sich aus den im Verwaltungsverfahren zur nachträglichen Mauterhebung oder zur Mauterstattung oder im Verfahren nach § 6 Absatz 2 vorgelegten Unterlagen Widersprüche hinsichtlich der Schadstoffklasse, so hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität oder der nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Bundesfernstraßenmautgesetzes beliehene Betreiber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob die Schadstoffklasse ordnungsgemäß nachgewiesen ist, und hat die für die Einstufung maßgebliche Schadstoffklasse sowie den Zeitraum, für den diese zugrunde zu legen ist, festzusetzen. Dem Mautschuldner steht es frei, den ordnungsgemäßen Nachweis der Schadstoffklasse nachträglich zu erbringen. Wird der Nachweis nicht spätestens bis zum Abschluss des Widerspruchverfahrens erbracht, verbleibt es bei dem Höchstsatz nach § 5 Absatz 1 Satz 4 des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/7#abs-4 (4) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität kann von einem Mautschuldner verlangen, dass dieser auf seine Kosten nachweist, dass ein mautpflichtiges Fahrzeug tatsächlich der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, wenn
Der Nachweis kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erbracht werden. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität kann von dem Mautschuldner verlangen, dass dieser die für den Nachweis erforderlichen Unterlagen in deutscher Sprache vorlegt. Die Kosten der Übersetzung hat der Mautschuldner zu tragen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 7 Lkw-MautV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 03.12.2024 – 14 K 4661/22Zitiert von 1
- VG Köln, 14.03.2023 – 14 L 1343/22Zitiert von 2
- VG Köln, 06.12.2021 – 14 L 757/21Zitiert von 3
- BVerwG, 04.08.2010 – 9 C 6/09Lkw-Maut: Streitigkeit über die Erstattung eines unter Nutzung des Erhebungssystems von Toll Collect gezahlten BetragesZitiert von 7
- BVerwG, 04.08.2010 – 9 C 6.09Zitiert von 34
- VG Köln, 01.08.2023 – 14 K 5247/18
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 Lkw-MautV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.12.2023 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 341)
BGBl. 2023 I Nr. 341
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02.03.2023 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. I Nr. 56)
BGBl. 2023 I Nr. 56
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19.12.2018 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I 2700)
BGBl. 2018 I S. 2700
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